Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(gültig ab 1. Januar 2016)
ANWENDUNG
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen des Verkäufers – auch dann, wenn der Käufer andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen von den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
ARTIKEL 1: LIEFERKLAUSELN
Vereinbarte Lieferbedingungen sind nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Incoterms auszulegen. Ist keine besondere Lieferfrist vereinbart, gilt die Lieferung „ab Werk“ (EXW).
ARTIKEL 2: VERSICHERUNG
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer eine Transportversicherung abzuschließen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Ware versichert zu halten.
ARTIKEL 3: VERZÖGERUNGEN DURCH DEN VERKÄUFER
Erkennt der Verkäufer, dass er die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann oder dass eine Verzögerung seinerseits zu erwarten ist, hat er dies dem Käufer unverzüglich schriftlich unter Angabe des Grundes der Verzögerung und ggf möglich, der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung voraussichtlich erfolgen wird.
Wenn eine Lieferverzögerung auf einen der in Artikel 9 dieser AGB genannten Umstände („höhere Gewalt“) oder auf Handlungen oder Unterlassungen des Käufers zurückzuführen ist, wird die Lieferzeit in dem angemessenen Umfang verschoben unter Berücksichtigung der Umstände angemessen sein.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Verzögerungsursache vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit eintritt.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Lieferverzögerungen, die der Verkäufer zu vertreten hat, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Verzögerung beträgt mehr als drei (3) Monate.
Der Käufer kann wegen Verzögerungen seitens des Verkäufers keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
ARTIKEL 4: VERZÖGERUNGEN DURCH KÄUFER
Wird dem Käufer bekannt, dass er die Ware zum vereinbarten Termin nicht abnehmen kann oder ist von seiner Seite aus mit einer Verzögerung zu rechnen, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Angabe des Grundes der Verzögerung mitzuteilen und ggf. soweit möglich, der Zeitpunkt, zu dem der Empfang voraussichtlich erfolgen kann.
Ungeachtet dessen, dass der Käufer die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abnimmt, hat er jede Zahlung von der Lieferung abhängig zu machen, als ob die Lieferung der betreffenden Waren stattgefunden hätte.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert wird. Auf Wunsch des Käufers wird die Verkäuferin die Ware auf Kosten des Käufers versichern.
Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer schriftlich aufzufordern, die Ware innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Tagen abzunehmen.
Kommt der Käufer dieser Fristsetzung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der gleichen Frist nach, ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Ware bereits versandbereit ist wegen Verspätung des Käufers nicht abgenommen wurde.
In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm aus der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer entstanden ist.
ARTIKEL 5: ZAHLUNG, PREISE USW
Alle Preise in den Preislisten sind ohne Mehrwertsteuer.
Für EU-Kunden wird vom Verkäufer eine Mehrwertsteuer von 19 % auf den Bestellwert aufgeschlagen, wenn der Käufer keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegen kann.
Für EU-Kunden stellt der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft der Ware an der Adresse des Käufers eine elektronische Kopie der unterschriebenen Transportdokumente (CMR, Lieferschein) zur Verfügung. Dies beweist, dass die Ware das Ursprungsland verlassen hat und sicher im Land des Käufers angekommen ist. Wenn der Käufer diese Unterlagen nicht vorlegt, stellt der Verkäufer dem Käufer die 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Kaufsumme innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung per Banküberweisung auf das Bankkonto des Verkäufers (siehe Firmendetails hier ) zu zahlen. Die Bestellung wird erst nach vollständiger Zahlung bearbeitet. Die Lieferzeit von 6 Wochen beginnt nach vollständiger Zahlung.
Sofern der Käufer gelieferte Waren zurücksenden möchte, erfolgt diese Rücksendung nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer. Rücksendungen sind frachtfrei zu versenden.
Bei Nichtzahlung trägt der Käufer (Schuldner) alle Kosten der Eintreibung und Beitreibung der Forderung, einschließlich der Kosten und Gebühren für Rechtsanwälte, Inkassobüros etc.
Tippfehler in den Preislisten behält sich der Verkäufer vor.
ARTIKEL 6: EIGENTUMSVORBEHALT (EIGENTUMSVORBEHALT)
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
ARTIKEL 7: MÄNGEL
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Mängel, die auf Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ware nach Maßgabe der folgenden Absätze zu beseitigen, ohne dass der Verkäufer auf Schadensersatz verpflichtet ist Folge solcher Mängel.
Was das Holz betrifft, machen die ökologischen und geografischen Bedingungen sowie die Bodenbeschaffenheit jeden Baum einzigartig. Folglich werden die vom Verkäufer verkauften Möbel niemals in Textur und Farbe mit den in Geschäften erhältlichen Mustern und auf Bildern identisch sein, noch werden die verschiedenen Komponenten eines Möbelstücks genau gleich sein. Nachträglich gekaufte Zusatzstücke können auch gewisse Abweichungen in Textur und Farbe aufweisen.
Jedes vom Verkäufer verkaufte Möbelsortiment weist einige charakteristische Elemente in Bezug auf das verwendete Holz auf. Wilde Struktur und Aussehen, verdrehte Fasern, Äste, ausgefüllte Risse, offene Risse, Markstrahlen, Färbungen, Unterschiede in Farbton und Struktur usw. sind natürliche Eigenschaften von Holz und gelten nicht als Mangel.
Bei Leder sind Wachstumsspuren, Insektenstiche, Narben etc. keine Mängel, sondern Zeichen der Echtheit.
Die Haftung des Verkäufers umfasst nur solche Mängel, die innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Lieferung der Ware an den Käufer auftreten, und nur solche Mängel, die nicht durch unsachgemäße Verwendung, Handhabung oder Transport des Produkts durch den Verkäufer verursacht wurden Käufer, seine Kunden oder sonstige Dritte.
Etwaige Mängel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen.
Bei der Benachrichtigung des Verkäufers über Beschwerden wird der Käufer das Verfahren des Verkäufers im Falle von Beschwerden einhalten.
ARTIKEL 8: PRODUKTHAFTUNG
Für durch die Produkte verursachte Sachschäden haftet der Verkäufer nur, wenn diese nachweislich auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind. In keinem Fall haftet der Verkäufer für entgangenen Gewinn, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensfolgeschäden.
Für den Fall, dass der Verkäufer eine Produkthaftung gegenüber einem Dritten übernimmt, stellt der Käufer den Verkäufer in demselben Umfang schadlos, in dem die Haftung des Verkäufers gemäß dem Vorstehenden beschränkt ist. Macht ein Dritter wegen eines Produktschadens Schadensersatzansprüche gegen den Käufer geltend, hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.
ARTIKEL 9: HÖHERE GEWALT
Folgende Umstände beim Verkäufer begründen eine Haftungsbefreiung, wenn sie die Vertragserfüllung verhindern oder unzumutbar erschweren:
Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, wie z Transport, es sei denn, ein solcher Mangel war für den Verkäufer vorhersehbar, allgemeine Warenknappheit und Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen von Unterlieferanten aufgrund eines der in diesem Absatz genannten Faktoren.
Umstände der oben genannten Art, die vor Abschluss dieses Vertrages eingetreten sind, befreien den Verkäufer nur dann von der Haftung, wenn deren Einfluss auf die Vertragserfüllung für den Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war.
Beabsichtigt der Verkäufer, sich auf die in diesem Artikel genannten Haftungsausschlussgründe zu berufen, muss er den Käufer unverzüglich schriftlich über diese Gründe informieren.
Ungeachtet einer Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen kann jede der Parteien den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrags durch eines der Ereignisse länger als sechs (6) Monate verhindert wird in diesem Artikel dargelegt.
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden nach rumänischem Recht entschieden.
Klagen sind nach Wahl des Verkäufers am Sitz des Verkäufers oder des Käufers zu erheben.